Lauingen (Donau) ist eine Stadt im Landkreis Dillingen an der Donau (Bayern).
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
11.137 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89415
Vorwahl
09072
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Lauingen (Donau)
Rathausplatz 1
89415 Lauingen (Donau)
2. Landratsamt Dillingen a.d. Donau
Schillerstraße 30
89407 Dillingen a.d. Donau
3. Finanzamt Dillingen a.d. Donau
Am Stadtgraben 7
89407 Dillingen a.d. Donau
Gemeinde Lauingen (Donau) – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Lauingen (Donau) gibt es keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan. Allerdings ist bekannt, dass in der Nähe, in Gundremmingen, Bebauungspläne und Flächennutzungspläne für Projekte wie den Solarpark Gundremmingen und andere Bauprojekte beschlossen und durchgeführt werden. In Lauingen selbst war zuletzt von der Planung eines Bau- und Gartenmarktes auf dem Gelände, wo einst ein Einkaufszentrum geplant war, die Rede.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.